Immissionsschutzbeauftragter

Immissionsschutzbeauftragter
bei bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagen zu bestellender Betriebsbeauftragter für  Immissionsschutz.
- Gesetzliche Regelung: §§ 53–58 BImSchG und VO über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte vom 30.7.1993 (BGBl I 1433) m.spät.Änd.
- Vgl. auch  Störfallbeauftragter.

Lexikon der Economics. 2013.

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